.

Antrag auf Menschenrechte?  ...weil ich Vater bin? Ist Diskriminierung!
Antrag auf Menschenrechte? ...weil ich Vater bin? Ist Diskriminierung!

Urteile Studien

Bundesgerichtshof für wöchentliches Wechselmodell gegen Blockade eines Elternteils

Mütter und Väter, die ihr Kind nach einer Trennung im gleichen Umfang wie der Ex-Partner betreuen wollen, können diesen Wunsch seit 2017 auch GEGEN DEN WILLEN des EX-PARTNERS durchsetzen. In einem Urteil stärkte der #Bundesgerichtshof (BGH) das sogenannte #Wechselmodell bei der Betreuung von #Trennungskindern.
 
Ein Kind kann demnach im Wechsel eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mutter verbringen. Grundvoraussetzung ist aber immer das Wohl des Kindes, teilte der BGH mit.
Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts gegen den Willen eines ELTERNTEILS
Beschluss vom 1. Februar 2017 – XII ZB 601/15
Urteilsquelle: Bundesgerichtshof BGH
Pressequelle: Zeit Online
 

24.10.2023 Deutschland vom EGMR schon wieder wegen Väterdiskriminierung & Kindesmisshandlung verurteilt

Selbst bei kurzem #Umgangsausschluß ist eine Eltern-Kind-Entfremdung oft die Folge. 
Die Leidtragenden sind in den meisten Fällen die Kinder. Oft geschieht der Ausschluß ohne konkrete Begründung. Der Fakt "ein Elternteil will nicht" reicht oft aus.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem aktuellen Urteil der BRD hier Fehlverhalten nachgewiesen. 
In dem Urteil wurde die BRD zu Schadensersatz verurteilt.
Allerdings kann kein Geld den Schaden am Kind und dem Vater wieder gutmachen.

Europäischer Gerichtshof für MENSCHENRECHTE, European Court Of Human Rights (ECHR)
Application no. 48698/21 Quelle: https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-228366%22]}


Antrag auf Menschenrechte?  ...weil ich Vater bin?
Ist Diskriminierung & Kindesmisshandlung!

In Deutschland werden Väter auf Grund ihres Geschlechtes von ihren geliebten Kindern getrennt, vom gemeinsamen Sorge- & Betreuungsrecht ab Vaterschaftsanerkennung ausgeschlossen oder zum Besucher ihrer eigenen Kinder degradiert. Väter werden gezwungen & erpresst für ihre Entsorgung als männliches Elternteil, getrennt vom eigenen Kind, der Mutter #Entfremdungsprämie (Alimente) zu überweisen, obwohl diese selbst zum arbeiten im Stande ist. Mütter lassen sich lieber fremdfinanzieren, als selbst arbeiten zu gehen, dafür wird das Kind als Geisel benutzt.
Jedes Trennungs-Elternteil ist für seine selbst verursachten Kosten allein eigenverantwortlich, jeder trägt seine Elternverantwortung in der Regel bei der Betreuungspflicht hälftig, was für das Kind & die Eltern das Beste ist.

Grundgesetz Artikel 6 Pflege & Betreuung ist die Pflicht der leiblichen Eltern
Grundgesetz Artikel 6 Pflege, Erziehung & Betreuung ist die Pflicht der leiblichen Eltern

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.


Eine Mutter kann einen Vater nicht ersetzen, wie ein Vater nicht eine Mutter.


Väter müssen bei der Mutter Anträge stellen um Vater für den eigenen Sohn/Tochter sein zu dürfen. Will eine Mutter den Vater entsorgen, was in der Regel kostenlos mit Steuergeldern über Verfahrenskostenhilfe, Anleitungen & darauf spezialisierten Beratungsstellen, Jugendämtern, Anwältinnen geschieht, muss der Vater kostenpflichtig, höchst belastend auch für die Kinder, jahrelang zu Gericht oder er verliert seine/n Tochter/Sohn und diese ihren Papa. Er muss dort Anträge für sein Menschenrecht und das seiner Kinder stellen, miteinander ihr Familienleben im Alltag führen zu dürfen. Funktioniert das nicht, wird das Kind durch Wegzug entführt, was beim Kind seelische Qualen & Folter auslöst und unter Strafe in anderen Ländern verboten ist.
Für Kinder & Väter ist der gegenseitige Verlust schlimmer wie Tod, es ist wie wehrlos lebendig begraben zu sein.
Der Wegzug vom Lebensmittelpunkt ist nur zulässig innerhalb des Schulbezirks bzw. des ÖPNV, anderenfalls immer nur ohne Kinder die beim Standorttreuen Elternteil verbleiben.


Es ist ein Verbrechen gegen die Kinderrechte, Menschenrechte, Würde & Menschlichkeit! Vorsätzlich wissentlich von Politik, Justiz & Regierung organisiert! Seit Jahrzehnten werden Reformen von feministischen, egoistischen, bösartigen Strukturen blockiert, Petra-Studie (2,4 Mio € Steuergeld) manipuliert, dann genauso UNTERSCHLAGEN wie das bewilligte Fördergeld für den FSI Elternverband der sich für Gleichstellung von Vater & Mutter, für Geschlechtergerechtigkeit einsetzt, Männer- & Väterverbände werden von Anhörungen des Gesetzgebers ausgeschlossen. Das Frauenministerium macht Propaganda für das Geschäftsmodell Alleinerziehung, vertritt wie der Name schon sagt Grundgesetzwidrig nach GG Artikel 6 Abs. 2 & Artikel 3 Abs. 2+3 nur ein Geschlecht, die größte Katastrophe für Kinder.
Deutschland hat kein Familienministerium. Es müsste ja sonst verpflichtend Vater & Mutter den Kindern gleichermaßen lebenslang erhalten & für beide Geschlechter zuständig sein.
Sie nennen den Millionenfachen Vaterverlust ohne sich zu schämen perfide: "Kindeswohl" oder "Umgang", statt wie in der restlichen Welt gemeinsame Betreuung.
Vielen klebt das Blut der Kinder & Väter an ihren Händen, haben Existenzvernichtung, Kindesverlust, Mord & Selbstmord von Kindern & Vätern auf dem Gewissen.

Jährlich kommen 235.000 Trennungskinder die vom Verlust ihres Papas bedroht sind hinzu. 4,23 Millionen in 18 Jahren !
Die verlorene Zeit mit dem eigenen Kind ist nie wieder aufzuholen. Jeder Tag zählt.
#GenugTränen


1.6.2022 OLG Koblenz: 15.000 Euro Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im Umgangsverfahren

Umgangsrecht Rechtsprechung Bundesgerichtshof 

Letztes Jahr hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass für Entschädigungsklagen nach § 198 GVG in Umgangssachen mehr als die pauschale Entschädigung von 1.200 € pro Jahr Verfahrensverzögerung angemessen sein könnte (BGH 06.05.2021 - III ZR 72/20). 

Inzwischen hat das verklagte Land (RLP) die geforderte Entschädigung für immaterielle Schäden aus unvertretbar überlanger Verfahrensdauer vollständig anerkannt, und zwar 15.000 € für 37 Monate.

Ein kleiner, hart erkämpfter Schritt in die richtige Richtung.

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat am 27.01.2022 zu 1 EK 1/19 beschlossen:

    Das beklagte Land wird verurteilt, über das Teilanerkenntnis- und Endurteil vom 17.10.2019 (Anmerkung: da wurden bereits 3.700 € gezahlt) hinausgehend weitere 11.300,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2019 an die Klägerin zu zahlen. 

Bei einem weiteren Fall (ebenfalls OLG Koblenz) wurde außergerichtlich 250 € pro Monat Verfahrensverzögerung angeboten (und angenommen).

Urteil als PDF: Quelle

 


Familiengerichte & Politik wegen Geschlechterrassimus, Diskriminierung der Väter permanent verurteilt

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR


Liste der EGMR-Urteile gegen Deutschland seit 2000 wegen Missachtung der Kinder- und Menschenrechte & Ausgrenzung von überwiegend Vätern/Männern....
Die Quote ist 9 : 1 zu Ungunsten der Väter! #Geschlechterrassismus

1. Egbert Elsholz, 13.07.2000
2. Friedhel Hoffmann, 11.10.2001 
3. Ingo Kutzner, 26.02.2002
4. Heinrich Niederböster, 27.02.2003
5. Christian Nekvedavicius, 19.06.2003
6. Asim Sahin, 08.07.2003
7. Manfred Sommerfeld, 08.07.2003 
8. Kazim Görgülü, 26.02.2004
9. Josef Haase, 08.04.2004
10. Josef Wimmer, 24.02.2005 
11. Manfred Sommerfeld, 11.06.2003
12. Selim-Mustafa Sürmeli, 06.08.2006
13. Alexander Skugor, 10.05.2007
14. Sabine Nanning 12.07.2007
15. Edgar Lück, 15.08.2008
16. Ingo Hub, 22.04.2008
17. Eberhard, Henri und Hiltrud Adam 04.12.2008 
18. Rahima Musaevna Abduvalieva, 26.11.2009 
19. Horst Zaunegger, 03.12.2009
20. Erwin Wildgruber 21.10.2010
21. Reinhard Afflerbach, 24.06.2010 
22. Peter Döring, 08.07.2010
23. Rüdiger Rumpf, 02.09.2010
24. Frank Eze Anayo, 21.12.2010 BAD
25. Konstantinos Tsikakis 10.02.2011
26. † Dr. Bernd Kuppinger, 21.04.2011 HD
27. Michael Schneider, 15.09.2012 HD
28. † Dr. Bernd Kuppinger, 15.01.2015 HD
29. Claus Moog, 06.10.2016
30. Gertraud Mitzinger, 09.02.2017

31. 2021 – Stücker (Adoption)      Verletzung von Artikel 8 der Konvention der Menschenrechte

Deutschland steht unmittelbar wieder vor einer Verurteilung, da seit Jahrzehnten wirklich gründliche Reformen, der Paradigmenwechsel, im Unterhalt-, Sozial-, Sorge- & Betreuungsrecht blockiert werden, Diskriminierung & Eltern-Kind Trennung tägliche Praxis an Familiengerichten ist. Sie sind das Problem, nicht die Lösung.
Solange Vater & Mutter nicht gleiche Rechte & Pflichten haben werden sie vom System zu Gegnern gemacht.
Wenn Mütter für die Geiselnahme der Kinder finanziell belohnt werden, sind und bleiben die Verfahren ein sinnloses Theater zur Bereicherung der Streitindustrie, aus dem Kinder & Eltern gebrochen ausgespuckt werden.
Ganze Generationen wurden durch dieses Familienunrecht traumatisiert. Sie haben es alle gewusst, entweder mitgemacht, daran verdient oder weggeschaut.

Hier die vollständige Liste der Menschenrechtsvergehen mit den Erläuterungen und Links zu den Fällen: Quelle

8.2.22 Schweiz vom EGMR verurteilt in zwei Fällen wegen diskriminierenden & unfairen Verfahren gegen Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zwei Beschwerden von Schweizer Vätern gutgeheissen. Das Recht auf ein faires Verfahren sei ihnen verwehrt worden.
Die Schweiz muss die beiden Väter für den immateriellen Schaden und für ihre Kosten und Auslagen entschädigen.
Quelle: https://www.tagblatt.ch/news-service/inland-schweiz/kein-faires-verfahren-gerichtshof-fuer-menschenrechte-verurteilt-schweiz-in-zwei-faellen-ld.2247989

 

14.10.21 Ukraine vom EGMR wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt

Nach Moldawien und Italien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) innerhalb kurzer Zeit bereits die dritte Entscheidung zur elterlichen Entfremdung erlassen. Nun wurde die Ukraine vom EGMR wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt (VYKHOVANOK / UKRAINE (Beschwerde Nr. 12962/19).

Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem sich die Eltern der gemeinsamen, 2008 geborenen Tochter 2011 trennten. 2013 musste eine Betreuungsregelung getroffen werden, da die Mutter die das Familienleben des Vaters verhinderte. Nachdem der Vater dem Kind 2014 seine neue Freundin vorstellte, brach der Kontakt ab. In den folgenden 7 Jahren wurde immer wieder versucht, die Betreuungsregelung zu vollstrecken, letztlich erfolglos.

Der EGMR stellte fest, dass die Behörden keine ausreichenden Schritte unternommen haben, um der Entfremdung zu begegnen. Quelle
Deutsche Übersetzung zum Download als PDF

 

24.06.21 Italien vom EGMR verurteilt wegen Kontaktabbruch und unzureichender Maßnahmen, die Bindung zum Vater wiederherzustellen

Beschwerde 40910/19  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung Italien verurteilt wegen Kontaktabbruch und unzureichender Maßnahmen, um den Kontakt zwischen Vater und Sohn aufrecht zu erhalten und wiederherzustellen. Vorausgegangen war eine Entführung, ein nicht genehmigter Umzug der Mutter über 600 km und deren fortwährende Weigerung zur Kooperation.

Alles keine hinreichenden Gründe, wie der EGMR entschied. Dafür kritisierte er systematische Mängel in der Umsetzung nationalen Rechts, worauf er bereits mehrfach hingewiesen hatte. So hieß es:

    RZ 80: Das Gericht ist der Auffassung, dass die Behörden im vorliegenden Fall nicht die gebotene Sorgfalt walten ließen und hinter dem zurückblieben, was vernünftigerweise von ihnen erwartet werden konnte. Insbesondere ist es der Ansicht, dass die inländischen Gerichte keine geeigneten Schritte unternommen haben, um die Voraussetzungen für die volle Verwirklichung des Betreuungsrechts des Vaters des Kindes zu schaffen

Eine klare Ansage an die italienischen Behörden, welche aber noch deutlicher werden sollte:

    RZ 81.  Das Gericht ist der Auffassung, dass die innerstaatlichen Gerichte unmittelbar nach der Trennung der Eltern, als das Kind erst ein Jahr alt war, keine konkreten und wirksamen Maßnahmen ergriffen haben, um die Herstellung einer wirksamen Betreuung zu ermöglichen, und es stellt fest, dass sie dann etwa sieben Jahre lang das Verhalten der Mutter geduldet haben, das die Herstellung einer echten Beziehung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Kind verhindert hat. Sie stellt fest, dass der Verlauf des Verfahrens vor dem Gericht stattdessen eine Reihe automatischer und stereotyper Maßnahmen erkennen lässt, wie z. B. aufeinanderfolgende Auskunftsersuchen oder die Delegation der Überwachung der Familie an die Sozialdienste, zusammen mit der Verpflichtung der letzteren, das Betreuungsrecht des Klägers zu organisieren und durchzusetzen

    RZ 82 … Obwohl der Gerichtshof der Ansicht ist, dass das im italienischen Recht vorgesehene rechtliche Arsenal ausreicht, um den beklagten Staat in die Lage zu versetzen, die Einhaltung seiner positiven Verpflichtungen aus Artikel 8 der Konvention abstrakt zu gewährleisten, ist festzustellen, dass die Behörden im vorliegenden Fall keinen Gebrauch von den bestehenden rechtlichen Instrumenten gemacht und keine Maßnahmen in Bezug auf L.R. ergriffen haben …

    RZ 83 Der Gerichtshof stellt fest, dass die nationalen Behörden im vorliegenden Fall angesichts des seit 2014 anhaltenden Widerstands der Mutter des Kindes und der Schwierigkeiten des Beschwerdeführers bei der Ausübung seines Betreuungsrechts nicht unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, die vernünftigerweise von ihnen verlangt werden konnten, um das Recht des Beschwerdeführers auf Familienleben und Herstellung einer Beziehung zu seinem Sohn durchzusetzen (vgl. Terna, a. a. O., § 73, Strumia, a. a. O., § 123).

Zu erwähnen ist, dass die Mutter wegen Kindesentführung eine Haftstrafe von einem Jahr und 8 Monaten verurteilt wurde, was aber nichts daran änderte, dass der Vater sein Kind nicht sehen konnte. Und schließlich leitet der Gerichtshof angesichts zahlreicher früherer Urteile zu einer Gesamtbeurteilung der italienischen Situation im Familienrecht über:

    RZ 84 In diesem Zusammenhang erinnert der Gerichtshof daran, dass er bereits im Terna-Urteil (a. a. O., Rdnr. 97) festgestellt hat, dass in Italien ein systemisches Problem in Bezug auf Verzögerungen bei der Umsetzung von gerichtlich angeordneten Betreungsrechten besteht.

Dem Vater wurden 13.000 EUR Entschädigung sowie 15.000 EUR Kostenersatz zugesprochen. Ob solch lächerlich geringen Beträge den italienischen Staat aber zum Umlenken bewegen werden, darf bezweifelt werden. Hier bräuchte es mehr Druck, um Menschenrechte auch tatsächlich umzusetzen. Vielleicht wäre es eine Idee, über einen „Rechtsstaatlichkeitsmechanismus“ europäische Gelder, Subventionen und Förderungen davon abhängig zu machen, wie effektiv europäische Menschenrechte in den jeweiligen Mitgliedsländern umgesetzt werden.

Italien hat in der Entscheidung kein gutes Bild abgegeben. Man muss aber festhalten, dass solche Zustände deckungsgleich auch in Deutschland existieren und auch Deutschland deswegen auch bereits mehrfach vom EGMR verurteilt wurde. Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Verletzung der Menschenrechte und ähnlich wie im Fall Pisica vs Moldavien müssen die staatlichen Behörden dieser mit besonderer Sorgfalt entgegen wirken. Quelle
Deutsche Übersetzung mit Kommentar zum Download

 

29.10.19 Moldavien vom EGMR verurteilt wegen verzögertem Verfahren & Kontaktverlust des Kindes zu seiner Mutter

CASE OF PISICĂ v. THE REPUBLIC OF MOLDOVA

(Application no. 23641/17)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung Pisica ./. Moldavien (23641/17 vom 29.10.2019) festgestellt, dass staatliche Behörden eine aktive Pflicht haben, rechtzeitig notwendige Maßnahmen gegen eine Eltern-Kind-Entfremdung zu ergreifen und zur Kontakt-Wiederherstellung zu ergreifen. Dabei müssen sie zügig vorgehen. Notfalls ist auch eine Fremdunterbringung des Kindes zur Wiederanbahnung des Kontakts angemessen. Es wurde festgestellt, dass der artikulierte Wille von Kindern nicht immer auch deren Wohl entsprechen muss.

Da die Behörden im vorliegenden Fall zu zögerlich vorgingen und zu viel Zeit verstreichen ließen, wurde der entfremdeten Mutter eine Entschädigung in Höhe eines 4-fachen durchschnittlichen Jahresgehaltes zugesprochen.

Mit dieser Entscheidung wurde Eltern-Kind-Entfremdung „Parental Alienation“ offiziell als Kindesmissbrauch durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt.

Die Entscheidung wurde von Sünderhauf / Widrig ausführlich in einem juristischen Fachartikel kommentiert.

Quelle und deutsche Übersetzung

 


Damit das Kind zur Ruhe kommt - der kurzsichtige Klassiker der Bindungszerstörung unter den gerichtlichen Beschlüssen & gutachterlichen Befunden. 

Kurzsichtig, denn:
"Eines der Probleme beim Familiengericht ist, dass der Abbruch des Kontakts im ersten Moment oft zu einer gewissen Beruhigung führt: Die oberflächlichen Symptome des Kindes gehen zurück und das Kind scheint sich zu beruhigen. In den skandinavischen Studien sind dazu sehr langfristige und sehr schwerwiegende Auswirkungen auf den Gesundheitszustand von Kindern und vor allen Dingen auch von jungen Erwachsenen festgestellt worden.
Das heißt, die Rechnung kommt später: Selbstverletzung, Selbstmord, Bindungsunfähigkeit, lebenslanges Trauma."
Prof. Menno Baumann im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. "Je symmetrischer die Betreuungszeit, desto besser für das Kind, insbesondere bei konflikthaften Trennungen"

Quelle des Zitats BR24 Interview mit Prof. Baumann:
https://www.br.de/nachrichten/wissen/albtraum-entfremdung-wenn-kinder-den-kontakt-abbrechen,Sxsrqul

Über die Studien:
https://youtu.be/-mSC3S8lFJQ?t=102



Fristen zur Stellungnahme dürfen maximal 1-2 Wochen umfassen. URLAUB von Richtern, Verfahrensbeiständen, Jugendamt rechtfertigen keine Terminverschiebung. Gutachten müssen innerhalb einer kurzen Frist erstellt werden.
Jedes Verfahren das länger als 2 Monate dauert ist Kindesmisshandlung. Üblich sind in Deutschland Verfahren die sich über 2-10 Jahre hinziehen, weil Väter sich ihr liebstes Kind nicht vom Staat bzw. der Mutter nehmen lassen, Justiz & Gehilfen aber dies immer wieder versuchen, als #Streitindustrie am Leid der Kinder & Väter auch noch verdienen. 

Beschleunigungsrüge §155b FamFG
Beschleunigungsrüge §155b FamFG


Motto Familiengericht: Bis das Kind zerrieben ist

Verfahren im Sorge- und Umgangsrecht dauern häufig dreimal solange, wie vor der Reform 2008. Häufig so lange, bis das Kind zerrieben ist. So lautet auch der Titel der Auswertung der Umfrage zur Verfahrensdauer von Sorge- und Umgangsverfahren. Dabei wurde nicht nur nach der reinen Dauer gefragt, sondern auch, ob und wann Verfahrensbeistände bestellt wurden, wie lange Gutachten dauern oder wieviele Termine es im Verfahren gegeben hat. Es stellt eine der qualitativ umfangreichsten Auswertungen kindschaftsrechtlicher Verfahren dar, die bisher in Deutschland erstellt wurden.

  • Der erste Termin, der nach dem Gesetz innerhalb eines Monats stattfinden soll, findet durchschnittlich erst nach rund einem halben Jahr (178 Tage) statt
  • An Oberlandesgerichten wird die gesetzliche Monatsfrist überhaupt nicht beachtet
  • Rund 40% der Verfahren können im ersten Termin zum Abschluss gebracht werden
  • Verfahrensdauern von einem Jahr und mehr sind sowohl an Amts- als auch an Oberlandesgerichten die Regel, zwei und mehr Jahre (je Instanz) nicht ungewöhnlich (max. 14 Jahre)
  • Der Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“) ist mittlerweile fester Bestandteil in Kindschaftsverfahren
  • Ein Gutachten in Sorge- und Umgangsverfahren dauert im Schnitt 8 – 10 Monate, bis es fertiggestellt ist. Es können aber auch über drei Jahre sein
  • Mit Verfahrensbeistand verlängert sich ein Verfahren um 50%, mit einem Gutachter dauert es mindestens dreimal so lange
  • In rund 80% der Fälle wird der erste Antrag bei Gericht durch den Vater eingereicht
  • In 37% der Fälle kam es zu einem Kontaktabbruch
  • Das Bundesverfassungsgericht wird seiner Wächteraufgabe nicht gerecht, da über Verfassungsbeschwerden nicht (zu selten) entschieden wird
  • Familienrechtliche Reformen der letzten Jahrzehnte haben immer zu einer deutlichen Verschärfung des Streits und in der Folge der gerichtlichen Verfahren geführt

    Quelle

  • Download der Dokumentation: https://vaeteraufbruch.de/fileadmin/user_upload/Seiten/Bund/Auswertung_Verfahrensdauer/VAfK-Auswertung-Umfrage-Verfahrensdauer-Sorge-Umgangsrecht_Optimized.pdf


Wenn Familienrichter keine Ahnung haben


Presseartikel der WELT vom 25.9.2019
85% aller Gutachten & Verfahren im Familiengericht sind einseitig mutterlastig, diskriminierend, fachlich & juristisch falsch & unqualifiziert.

Quelle zum Nachlesen


"Richter in Familiensachen sollen über belegbare Kenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, des Familienverfahrensrechts und der für das Verfahren in Familiensachen notwendigen Teile des Kinder- und Jugendhilferechts sowie über belegbare Grundkenntnisse der Psychologie, insbesondere der Entwicklungspsychologie des Kindes, und der Kommunikation mit Kindern verfügen."

Artikel 3 Absatz 2 des am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen "Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder":
»Das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S 327) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...]
2. Dem § 23b Absatz 3 werden folgende Sätze angefügt:
Einem Richter, dessen Kenntnisse auf diesen Gebieten nicht belegt sind, dürfen die Aufgaben eines Familienrichters nur zugewiesen werden, wenn der Erwerb der Kenntnisse alsbald zu erwarten ist. Von den Anforderungen nach den Sätzen 3 und 4 kann bei Richtern, die nur im Rahmen eines Bereitschaftsdiensts mit der Wahrnehmung familiengerichtlicher Aufgaben befasst sind, abgewichen werden, wenn anderenfalls ein ordnungsgemäßer und den betroffenen Richtern zumutbarer Betrieb des Bereitschaftsdienstes nicht gewährleistet wäre."«


7UF226/18 OLG Bamberg vom 1.3.2019

TOPNEWS! ❤️ #Wechselmodell 50:50 Beschluss: #Europarat konform zum PDF Download!
Vater hat es OHNE Anwalt geschafft!
Gegen den massiven jahrelangen Widerstand der Mutter mit allen Tricks und Tiefschlägen, nach 7 Jahren zermürbenden Kampf, nun gegen deren Willen ein paritätisches Wechselmodell als „Einzelfallentscheidung“ aufgrund des Kindeswillens und des Kindeswohls angeordnet...  AZ 7 UF 226/18.
Anfangs im Jahre 2012 wurden die Söhne verschleppt und ganz entzogen, später durfte er sie monatelang nur stundenweise unter Aufsicht sehen, dann schrittweise jeweils nach langen und zähen Verfahren Wochenendbetreuung 14 tägig, schließlich hälftige Ferienbetreuung, dann 70:30 und nun endlich der OLG Beschluß mit 50:50!
Leider für die selbstverständlichste Sache der Welt, übelst vom Gericht abgezockt, unendlich viel Geld, Lebensenergie verloren & verbrannt. Streitwert vorm OLG 5000,-€ !! (Standard 3000,-) + alle Verfahren davor

Und das Schlimmste zum Schluss! Nachdem es beim Unterhalt nichts mehr zu holen gibt, bietet die Frau die Kinder an ganz zu nehmen, weil sie mit einem neuen Liebhaber nun wegziehen möchte. Plötzlich werden die Kinder verstoßen, das eigene EGO ist wichtiger.
Was für eine grausame herzlose Frau!
Die Kinder werden es bei Papa sicher besser haben auch wenn er die Mutter nicht ersetzen kann.